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M. KOSI: ... QUAE TERRAM NOSTRAM ET REGNUM HUNGARIAE DIVIDIT ...
Zusammenfassung
... quae terram nostram et Regnum Hungariae dividit ... (Die Entstehung der Reichsgrenze
in Unterkrain im Mittelalter)
Miha Kosi
Der Großteil des heutigen slowenischen Territoriums gehörte seit dem Ende des 10. Jahrhunderts zum
mittelalterlichen »Heiligen Römischen Reich«. Die ältesten bekannten Stützpunkte an der Grenze des
Reichs gegen Ungarn und Kroatien befanden sich in Ptuj (Pettau) und Brestanica (Reichenburg). Der
genaue Grenzverlauf kann in dieser frühen Phase nicht festgestellt werden. Die Grenze dürfte so wie ein
breiter unbesiedelter Wald- und Moorstreifen ausgesehen haben, so wie das an der gesamten westlichen
Grenze Ungarns der Fall war. Eine genaue Grenzlinie zwischen den Staaten bildete sich heraus in den
darauffolgenden Jahrhunderten im Zuge der Agrarkolonisation des Grenzwaldes sowie durch militärische
Eroberungen an einigen Grenzabschnitten. Vor allem im 13. Jahrhundert pendelte sie sich auf einer Linie
ein, die das Imperium und Ungarn/Kroatien bis zu den großen politischen und ethnischen Veränderungen
zur Zeit der Türkeneinfälle im 16. Jahrhundert voneinander a/jointfilesconvert/317086/bgrenzte. Die vorliegende Abhandlung
befaßt sich mit der Bildung der Reichsgrenze im südöstlichen Teil Krains (Unterkrain).
Aufgrund der Schenkungsurkunden Heinrichs II., Konrads II. und Heinrichs IV. wurde das kraini-
sche Grenzgebiet im 11. Jahrhundert endgültig unter weltliche und geistliche Besitzer verteilt. Zu den
bedeutendsten zählten das bayerische Bistum Freising sowie die Kärntner Grafen von Friesach-Seltscha-
ch, deren Besitz über die Gräfin Hemma bald an das Kärntner Stift und das spätere Bistum Gurk überging.
Ältere slowenische Historiker vertraten die Auffassung, der krainische Fluß Krka (Gurk) habe die ur-
sprüngliche Grenzlinie zwischen dem Imperium und dem kroatischen Slawonien gebildet. Die These
beruhte auf einer irrigen Interpretation der Quellen des 14. Jahrhunderts, vor allem auf der Forderung des
Bistums Zagreb (Agram) nach der einstigen kirchlichen Jurisdiktion. In der Tat kann in so früher Zeit nur
von einem breiten unbesiedelten Grenzstreifen die Rede sein, von einem Niemandsland, bestehend aus
dem Niederwald südlich des krainischen Flusses Krka (Gurk) sowie aus dem weitgestreckten Höhenzug
der Gorjanci/@umberak (Uskokengebirge). Für diesen Landstrich liegen bis zum Ende des 12. Jahrhun-
derts weder auf krainischer noch auf kroatischer Seite Beweise für eine Kolonisation vor. In diesem
Jahrhundert konsolidierten einige angesehene weltliche und kirchliche Feudalherren des Reichs ihre
Besitztümer unmittelbar an der Grenze: die Salzburger Bischöfe nördlich der Save (Brestanica/Reichen-
burg) und die bayerischen Grafen von Bogen südlich der Save (Kr{ko/Gurkfeld), ferner die Kärntner
Herzöge von Spanheim (Raka/Arch und Kostanjevica/Landestrost), die Freisinger Bischöfe (Otok/Gu-
tenwerd), westlich von diesen die Grafen von Weichselburg, die Erben der Grafen von Friesach-Seltscha-
ch und der Gräfin Hemma. Sie besaßen alle die nötigen wirtschaftlichen und menschlichen Ressourcen für
die Agrarkolonisation des Grenzstreifens und den Ausbau von strategischen Stützpunkten.
Für den Abschnitt der Reichsgrenze südlich des Flusses Krka (Gurk) in Krain kann von einer
militärischen Eroberung des Territoriums durch einzelne Militäraktionen, wie einige Historiker vermute-
ten, nicht die Rede sein. Dazu liegen keine historischen Quellen vor. Es handelt sich um das dichtbewach-
sene Waldgebiet der Gorjanci/@umberak (Uskokengebirge), das zweifelsohne durch Rodung und Kolo-
nisation im Laufe des 12. und 13. Jahrhunderts gewonnen wurde. Militärisch erobert wurde seitens der
Grafen von Weichselburg zu Beginn des 13. Jahrhunderts nur die bis dahin kroatische Bela krajina
(Weißkrain) jenseits des Gebirges (sie wurde 1228 von Patriarch Berthold von Andechs unter die kirchli-
che Verwaltung des Patriarchats von Aquileia, des Imperiums also, gestellt). Im behandelten Raum verzei-
chnet man seit dem Ende des 12. Jahrhunderts in den Quellen zahlreiche neue feudale Zentren - kleinere
Ministerialensitze und bedeutendere Burgen, städtische Siedlungen (Kostanjevica/Landestrost, Otok/
Gutenwerd) sowie eine schnelle Ausweitung des Kirchennetzes (zahlreiche romanische Kirchen). Somit
wurde die Wirtschafts-, Verwaltungs- und Kirchenstruktur südlich des Flusses Krka (Gurk) ausgebaut.
An den äußersten Positionen befanden sich die Burgen Gra~eno, @umberk (Sichelburg), Sicherstein und
Metlika (Möttling), die die neue Grenze des Imperiums gegen das Ungarisch-Kroatische Königreich
bildeten. Die Verschiebung der Reichsgrenze und die Integration des neuen Territoriums waren Ergebnis
eines langwierigen komplexen Prozesses. Die bedeutendste Rolle spielten dabei die Kärntner Herzöge,
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